Argumentationsgrundlage für Listenhundehalter für das Gespräch mit dem Vermieter
Leider kann der Vermieter aufgrund der vermuteten Gefährlichkeit für Listenhunde pauschal ein Haltungsverbot aussprechen, auch wenn im selben Haus die Haltung anderer gleich großer Hunde zugelassen ist. Gemeinsam mit einem Listenhund eine Wohnung zu finden, kann daher schwierig sein. Vorurteile, die Listenhunden nachgesagt werden, schrecken oftmals nicht nur den Vermieter selbst ab, sondern auch die anderen Mieter. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist daher sehr wichtig.
Doch mit Glück und einem Vermieter als Listenhundefreund, kann es auch anders laufen: So erscheinen gelegentlich auch Wohnungsanzeigen, die sich gezielt an Listenhundehalter richten, um es ihnen etwas einfacher zu machen. Allerdings ist das leider eher selten der Fall. Wir haben Dir Gegenargumente zusammengestellt, mit denen Du auf die Sorgen und Bedenken des Vermieters reagieren kannst.
Normale Hunde sind bei uns erlaubt, aber keine gefährlichen Kampfhunde
„Ich weiß, dass das Image der Listenhunde in der Vergangenheit sehr gelitten hat. Bitte bedenken Sie jedoch, dass es sich bei den Vorfällen mit Listenhunden um Einzelfälle gehandelt hat. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist nicht von der Rasse abhängig, sondern liegt vielen verschiedenen Faktoren wie beispielsweise Sozialisation, Erziehung, Umgang und so weiter zugrunde. Wissenschaftlich ist die Sonderbehandlung bestimmter Rassen nicht haltbar. Auch mit anderen Hunden/Hunderassen kann es theoretisch zu Problemen kommen. Mir ist sehr daran gelegen, das Image der Listenhunde zu verbessern.“
Wenn Du den Hund schon hast: „Gerne können Sie und die anderen Mieter meinen Hund persönlich kennenlernen, um sich selbst ein Bild von ihm zu machen.“
Wenn der Hund noch aus einem Tierheim geholt werden soll und eine Vermietergenehmigung für die Adoption benötigt wird: „Wenn Sie uns die Wohnung geben, können wir einem Listenhund aus dem Tierheim ein neues Zuhause geben. Diese haben es oft unverschuldet aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Vorurteile schwer ein neues Zuhause zu finden. Sie tun damit etwas Gutes. Gerne werde ich ihnen und den anderen Mietern den Hund nach einer gewissen Eingewöhnungszeit vorstellen. Dann kann sich jeder selbst sein Urteil bilden. Informationen über den Hund finden sie auf der Webseite des Tierheimes. Sicherlich können Sie auch dort anrufen und direkt mit den Tierpflegern sprechen, sofern Sie noch weitere Rückfragen den Hund betreffend haben.“
Die anderen Mieter haben Angst, sie möchten keinen Kampfhund in ihrem Haus haben. Hier wohnen schließlich auch viele Kinder.
„Gerne spreche ich mit den anderen Mietern, um ihnen die Angst zu nehmen. Zudem werde ich, wie es auch jeder andere Hundehalter tun sollte, stets Rücksicht auf die anderen Parteien nehmen. Mein Hund wird im Treppenhaus selbstverständlich angeleint (gegebenenfalls gelten je nach Bundesland sowieso bestimmte Regelungen wie Leinen- oder Maulkorbzwang, die hier dann ebenfalls genannt werden können). Sofern ich weiß, dass es Personen gibt, die Angst vor Hunden haben, werde ich diesen selbstverständlich aus dem Weg gehen beziehungsweise meinen Hund an der Leine kurz nehmen. Sollte sich ein anderer Mieter dennoch bedroht fühlen, so bin ich durchaus dazu bereit, meinem Hund im Bereich des Hauses einen Maulkorb aufzusetzen, wenn das zum Sicherheitsgefühl der anderen Mieter beiträgt.“
„Auf Hunde ist immer ein besonderes Augenmerk zu legen - unabhängig von der Rasse. Denn jeder Beissvorfall ist einer zu viel. Glauben Sie mir, ich liebe meinen Hund und es ist mir sehr daran gelegen, meinen Mitmenschen zu zeigen, dass die pauschale Einstufung bestimmter Rassen als gefährlich nicht gerechtfertigt ist. Daher werde ich noch besser als jeder andere Halter auf meinen Hund achten.“
„Eventuell haben die anderen Mieter sogar einen Vorteil durch meinen Hund: Denn die Anwesenheit eines Hundes wirkt für Einbrecher abschreckend und kann so sogar zum Sicherheitsgefühl aller Mieter beitragen. Mein Hund ist zwar lieb, auch zu fremden Personen. Das wissen die Einbrecher jedoch nicht.“
Wenn Du den Hund schon hast: „Gerne können Sie und die anderen Mieter meinen Hund persönlich kennenlernen und sich davon überzeugen, dass es sich um einen freundlichen Hund handelt. Zudem können Sie sich mit unserem ehemaligen Vermieter/unseren ehemaligen Nachbarn in Verbindung setzen. Diese werden ihnen bestätigen, dass es zu keiner Zeit Probleme mit meinem Hund gab.“
Der Kampfhund macht mir bestimmt die Wohnung kaputt
„Nein, mein Hund ist gut erzogen. Und sollte wider Erwarten doch einmal etwas kaputtgehen, springt meine Hunde-Haftpflichtversicherung ein, die auch Mietschäden abdeckt.“
Hinweis: In manchen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung ohnehin vorgeschrieben. Bitte achte darauf, dass bei Deiner Hundehaftpflichtversicherung Mietschäden abgedeckt sind. Bedenke zudem bitte, auf eine möglichst hohe Erstattungssumme zu achten, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Oftmals muss der Schaden bis zu einem bestimmten Betrag selbst bezahlt werden oder es besteht generell eine Selbstbeteiligung.
Weitere Argumente für die Haltung eines Listenhundes, die bei jedem der genannten Vorurteile je nach vorliegender Situation angebracht werden können:
„Mein Hund war noch nie auffällig. Er hat einen Wesenstest bestanden und damit seine Gefährlichkeit widerlegt.“
„Wir besuchen regelmäßig die Hundeschule. Mein Hund ist sehr gut erzogen.“
„Weitere Informationen zum Thema Listenhunde finden Sie bei Interesse auch auf der Website des Deutschen Tierschutzbundes unter www.tierheime-helfen.de.“
Noch ein Hinweis zum Schluss: Natürlich dürfen alle Argumente wie „Mein Hund ist lieb“ oder „Ich kann ihm einen Maulkorb aufsetzen, wenn andere Mieter Angst haben“ nur vorgetragen werden, wenn sie den Tatsachen entsprechen. Bitte bleibe bei der Wahrheit und mache keine Versprechungen, die Du nicht halten kannst. Denn das würde nicht dabei helfen, Vorurteile gegenüber Listenhunden abzubauen.