Fragen & Antworten

Wenn ich mich für einen Listenhund interessiere – was muss ich wissen?

Sind Listenhunde gefährlich?
Es ist nicht möglich, einen Hund und die Gefahr, die vielleicht von ihm ausgeht, allein anhand seiner Rassezugehörigkeit pauschal einzustufen. Dies wird der überwiegenden Mehrzahl der freundlichen Hunde dieser gelisteten Rassen und vor allem den vielen Mischlingen nicht gerecht. Wie bei allen Hunden kommt es auch bei diesen Rassen auf die Zucht, Aufzucht, eine gute Sozialisation, Erziehung, die richtige Haltung und den richtigen Umgang mit an.

Ist die Hundesteuer für Listenhunde teurer als für andere Hunde?
Ja, je nach Gesetzeslage, die im jeweiligen Bundesland gilt, musst Du eine höhere Hundesteuer für Listenhunde zahlen. Jede Gemeinde gibt hier die Steuersätze vor. In München beträgt die Hundesteuer für Listenhunde zum Beispiel 800 Euro, für die nicht gelisteten Rassen hingegen nur 100 Euro. Dieser erhöhte Steuersatz soll die Zahl der gehaltenen Listenhunde eindämmen und kann selbst nach einem bestandenen Wesenstest und der damit „widerlegten Gefährlichkeit“ erhoben werden. Daher begrüßen wir es sehr, dass manche Städte, wie zum Beispiel Mannheim, Hunde aus Tierheimen von der Hundesteuer befreien – so auch die Listenhunde. Grundlage hierfür war die Argumentation, dass es am Halter liege, ob ein Hund gefährlich ist oder nicht und die Tierheime die Listenhunde an geeignete Hände vermitteln können. Das sollte als Vorbild für alle Städte und Gemeinden dienen.

Wie komme ich an einen Listenhund?
Wenn Du Interesse an einem Listenhund hast, wendest Du Dich am besten an ein Tierheim. Hier warten viele Tiere auf ein neues Zuhause. Doch wie bei allen anderen Rassen eignet sich nicht jedes Tier für jeden Besitzer. Die Tierheime stehen Dir hier beratend zur Seite und geben die Listenhunde nur an geeignete Hände ab. Tierheime in Deiner Nähe findest Du über unsere Tierheimsuche. Bitte hole Dir Deinen Hund nicht von einem unseriösen Züchter oder gar aus dem illegalen Welpenhandel – auch nicht aus Mitleid. Denn so lange diese Tiere gekauft werden, läuft der Handel weiter und das Leid der Welpen und der Elterntiere wird weiterhin unterstützt. 

Gibt es Vorurteile gegenüber Besitzern von Listenhunden?
Ja, leider werden Besitzer von Listenhunden öfter benachteiligt und haben mit Vorurteilen zu kämpfen, denn viele Menschen denken, diese Rassen seien gefährlich. So haben Halter von Listenhunden es beispielsweise schwerer, eine Wohnung zu finden. Auch kommt es des Öfteren vor, dass sie beim Gassigehen von den Mitmenschen argwöhnisch angeschaut und manchmal sogar beschimpft werden. Einige Menschen wechseln aus Angst sogar die Straßenseite. Solange diese Vorurteile existieren, müssen sich Besitzer eines Listenhundes leider auf solche Reaktionen einstellen. Wenn aber Halter von freundlichen Listenhunden offen mit ihren Mitmenschen kommunizieren und dabei höflich bleiben, können sie dazu beitragen, diese Vorurteile abzubauen – auch wenn es bei dem entgegengebrachten Misstrauen manchmal schwer fallen mag.

Welche Qualifikationen muss ich mitbringen?
Wer einem Listenhund ein Zuhause gibt, sollte bereits Erfahrungen mit Hunden haben und vor allem sehr konsequent und liebevoll in der Erziehung sein. Denn nichts kann Vorurteile besser aus dem Weg räumen als ein freundlicher, gut erzogener Listenhund. Unterstützung kannst Du Dir bei Bedarf bei einem guten Hundetrainer holen. Weitere Informationen dazu findest du hier in unserer Broschüre.

Welche Anforderungen an Dich und an die Haltung des Hundes geknüpft sind, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Daher solltest Du Dich unbedingt vor der Anschaffung umfassend über die Regelungen informieren. Es könnte zum Beispiel sein, dass Du ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Sachkundenachweis oder eine Vermietergenehmigung brauchst. Die Tierheimmitarbeiter beraten Dich hierbei gerne. Einen ersten Überblick kannst Du Dir hier verschaffen.

Doch das alles ist die Mühe wert und Du tust etwas sehr Gutes, wenn Du einem Listenhund ein neues Zuhause geben möchtest und die Voraussetzungen dafür mitbringst. Denn Listenhunde haben es nicht einfach, adoptiert zu werden: Sie haben eine wesentlich längere Verweildauer im Tierheim als andere Hunde; manche bleiben dort sogar bis zu ihrem Lebensende.

Muss jeder Listenhund einen Wesenstest machen?
Da die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Verordnungen beziehungsweise Gesetze haben, sind auch die Voraussetzungen für die Haltung eines Listenhundes unterschiedlich: Während einige Bundesländer wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen gar keine besonderen Vorschriften für Listenhunde haben, ist in anderen Bundesländern der bestandene Wesenstest beziehungsweise ein behördliches Gutachten Voraussetzung, um einen Listenhund überhaupt halten zu dürfen. In weiteren Bundesländern können Halter mit einem bestandenen Wesenstest belegen, dass ihr Tier ungefährlich ist, so dass besondere Auflagen wie Maulkorb- und Leinenpflicht entfallen. Eine genaue Übersicht findest Du hier.

Bei einem Wesenstest werden üblicherweise Hund und Halter in nachgestellten Alltagssituationen beobachtet und das Wesen des Hundes und sein Sozialverhalten gegenüber Menschen und anderen Hunden getestet. Allerdings gibt es auch hier – je nach Bundesland und Prüfer – kein einheitliches Vorgehen. Ein Wesenstest kann auch immer nur eine Momentaufnahme widerspiegeln. Er ist nur anerkannt, wenn eine von den Behörden als sachverständig anerkannte Person ihn abgenommen hat.

Müssen Listenhunde einen Maulkorb tragen? 
Für Listenhunde gelten oftmals besondere Auflagen. Meistens gilt ein Leinen- und/oder Maulkorbzwang. Für manche Hunde kann ein Maulkorb sogar sinnvoll sein, doch dies sollte immer individuell betrachtet und nicht allein von der Rasse abhängig gemacht werden. Denn die Tiere werden dadurch in ihrem Sozialverhalten eingeschränkt. Auch Freilauf ist ein wesentlicher Bestandteil der artgerechten Haltung, durch die Verhaltensprobleme vermieden werden können. Aus Tierschutzsicht ist eine generelle Anlein- und Maulkorbpflicht nur dann akzeptabel, wenn im Einzelfall nachgewiesen wurde, dass es sich um einen Hund handelt, der Menschen und Tiere gefährdet. Listenhunde sollten nicht pauschal als gefährlich eingestuft werden. Das ist nicht gerecht.

Welcher Hund ist in welchem Bundesland gelistet?
Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben keine Vorgaben für Listenhunde. Welche Rassen in den anderen Bundesländer als gefährlich eingestuft werden und welche gesetzlichen Regelungen damit verbunden sind, haben wir hier zusammengefasst.

Wo kommen die Listenhund-Rassen eigentlich her? Hier ein paar Beispiele:

 

Der Staffordshire Bull Terrier stammt aus England und wurde ursprünglich für die Jagd auf Ratten gezüchtet und leider auch bei Hundekämpfen eingesetzt – ein Missbrauch der Tiere. Laut Rassestandard (FCI) soll er hochintelligent und liebevoll zu Menschen sein und nicht aggressiv oder übermäßig ängstlich. Viele Hunde dieser Rasse werden als Familien- oder Begleithunde gehalten.

Der American Staffordshire Terrier stammt aus den USA und laut Rassestandard soll er weder aggressiv noch besonders ängstlich sein. Heute werden diese Vierbeiner häufig als Familien- oder Begleithunde gehalten.

 

Der Standard Bullterrier hat seinen Ursprung in Großbritannien. Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) beschreibt seine Rassestandards als mutig, lebhaft, mit einem verspielten und ausgeglichenen Wesen sowie diszipliniert und auch wenn er sehr eigensinnig ist, verhält er sich besonders gegenüber Menschen sehr freundlich. Bei ihm zählen laut Rassestandard Aggressivität oder übermäßige Ängstlichkeit zu seinen „Fehlern“. Früher wurde für die Dachs- und Rattenjagd sowie für Hundekämpfe gezüchtet. Heute schätzt man viele dieser Tiere als Familien- oder Begleithunde.

Die Rassen Standard Bullterrier und Miniatur Bullterrier werden unterschieden. Sie sehen bis auf die Größe nahezu identisch aus, doch handelt es sich streng genommen um eigenständige Rassen. Der Miniatur Bullterrier sollte dabei laut Rassestandard eine Widerristhöhe von 35,5 cm nicht überschreiten. Hier kommt es, insbesondere bei größeren Vertretern dieser Rasse, immer wieder zu Problemen. Denn aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile können für einen Miniatur Bullterrier dieselben Anforderungen wie für einen Standard Bullterrier gelten – oder eben nicht.

Mehr Infos zum Thema Listenhunde findest Du auch hier.

Ein besonderes Dankeschön gilt Xenia Katzurke (Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.) für ihre fachliche Beratung.